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Hinweis:

Bitte beachten Sie, dass die Gerichtskasse / Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Stuttgart-Bad Cannstatt geschlossen ist.

Barauszahlungen (z.B. von Zeugenauslagen) und Bareinzahlungen sind nicht mehr möglich.

Vorzunehmende Einzahlungen können dann nur noch per Verrechnungsscheck, Überweisung oder elektronische Gebührenmarke erfolgen.

 

Die nächstgelegenen Gerichtszahlstelle, bei der Bareinzahlungen (in zulässiger Höhe) erfolgen können finden Sie dann beim Amtsgericht Stuttgart

(die Öffnungszeiten können Sie der Homepage des Amtsgerichts entnehmen).

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